Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Telefonservice ist ein Service der Checkunity UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Allgemeines

1. Der Telefonservice erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der aktuellen Leistungsbeschreibung unter www.der-telefonservice.de. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn Der Telefonservice ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibungen der Einzelleistungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann Änderungen innerhalb eines Monats widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Änderung nach Ablauf des Monats als genehmigt und tritt in Kraft. Im Falle des Widerspruchs gelten die bis dahin geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Leistungsbeschreibungen ohne die Änderung fort. Der Telefonservice weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Frist und die Folgen der Nichteinhaltung hin.

§ 2 Registrierung

1. Für die Inanspruchnahme der Leistungen ist eine Registrierung des Auftraggebers nötig. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben zu seiner Person und seines Unternehmens. Ändern sich Daten z.B. durch einen Umzug, Bankwechsel, Umfirmierung etc., ist die Richtigkeit umgehend wieder her zu stellen. Dies kann postalisch oder per E-Mail geschehen.

2. Pro Unternehmen ist nur ein Account zulässig.

3. Die Leistungen dürfen nur vom angemeldeten Auftraggeber und dessen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Es ist nicht gestattet, Dritten die Nutzung zu ermöglichen.

§ 3 Testwoche

Die Testwoche setzt eine vorherige Registrierung, wie oben bezeichnet, voraus. Die Testwoche beginnt nach Übersendung der Weiterleitungsnummer von Der Telefonservice an den Auftraggeber und endet nach 7 aufeinanderfolgenden Wochentagen. Während der Testwoche ist der gesamte Service verfügbar und kostenfrei, mit Ausnahme der Zusatzoption Kalendernutzung. Diese ist erst nach Vertragsabschluss und vollständiger Registrierung möglich.
Nach Ablauf der Testwoche wird der Auftraggeber von Der Telefonservice kontaktiert und erhält sodann die Möglichkeit, den Service kostenpflichtig zu buchen. Hierzu wird ihm von Der Telefonservice ein gesondertes Dienstleistungsvertragsformular zur Unterschrift übersandt. Ein automatischer Vertragsbeginn nach Ablauf der Testwoche ist keinesfalls möglich.

§ 4 Vertragsbeginn

1. Der Vertragsabschluss setzt die durch den Auftraggeber unterzeichnete Rücksendung des von Der Telefonservice übermittelten Dienstleistungsvertrages voraus.

2. Der Vertrag über die Nutzung der Leistungen kommt erst zu Stande, wenn Der Telefonservice dem Auftraggeber den Vertragsabschluss ausdrücklich bestätigt. Bis dahin behält sich Der Telefonservice den Vertragsabschluss vor. Der Telefonservice behält sich insbesondere eine Identitätsprüfung des Nutzers bzw. seines/seiner gesetzlichen Vertreter/s (z.B. Post-Ident-Verfahren), eine Bonitätsauskunft (s. u. § 6) sowie die Forderung von Sicherheiten (z.B. einer Kaution) vor. Dies gilt entsprechend für die Freischaltung zusätzlicher Leistungen.

3. Die Vertragsleistungen dürfen nur vom angemeldeten Auftraggeber/Unternehmen selbst in Anspruch genommen werden. Es ist nicht gestattet, Dritten die Nutzung zu ermöglichen.

§ 5 Laufzeit

Da bei Der Telefonservice grundsätzlich keine Mindestvertragslaufzeit besteht (sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart), kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.

§ 6 Einwilligung in die Auskunftseinholung und Datenübertragung zur Bonitätsprüfung

1. Der Auftraggeber willigt ein, dass Der Telefonservice bei der für ihn zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sowie den Wirtschaftsauskunfteien CREDITREFORM/CEG und BÜRGEL Auskünfte über ihn und bei juristischen Personen über den/die gesetzlichen Vertreter einholt. Fallen auf Grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragte Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung, erlassen Vollstreckungsbescheide, Vollstreckungsmaßnahmen) Daten an, darf Der Telefonservice diese Daten den genannten Organisationen übermitteln, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Gleiches gilt im Falle der Änderung seiner Adressdaten.

2. Der Telefonservice teilt dem Auftraggeber auf Verlangen mit, ob und an welche der in Absatz 1 genannten Organisationen Auskünfte übermittelt wurden, und, wie deren Anschriften lauten. Dem Auftraggeber steht ein Auskunftsanspruch unmittelbar gegen die genannten Organisationen zu, welche Daten dort über ihn gespeichert sind.

§ 7 Leistungsumfang

1. Der Telefonservice erbringt Telefondienstleistungen entsprechend den vom Auftraggeber gegenüber Der Telefonservice gemachten Angaben. Sind Informationen durch den Auftraggeber nicht hinterlegt bzw. sind die Angaben unvollständig, erbringt Der Telefonservice die Dienstleistung so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht.

2. Zu den Dienstleistungen von Der Telefonservice gehören insbesondere:
a) Bereitstellung einer persönlichen Weiterleitungsnummer zur automatischen Weiterleitung von Telefonverbindungen an Der Telefonservice. Die hierzu benötigte Anrufweiterschaltung (AWS) ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Telefonservice bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichte an der Der Telefonservice Weiterleitungsrufnummer. Der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung der Rufnummer nach Beendigung des Vertrages.
b) Die Hinterlegung eines Meldetextes, mit dem jeder Anrufer des Auftraggebers begrüßt wird sowie Art und der Umfang des Meldetextes sind auf ein dem Vertragszweck angemessenes Maß zu begrenzen. Individuelle Verkaufs- und/oder Beratungsgespräche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
c) Die Annahme von eingehenden Anrufen unter Verwendung des Meldetextes (Buchst. b) und Beauskunften des Anrufers gemäß der vom Auftraggeber hinterlegten Informationen, in Verbindung mit der Aufnahme einer Gesprächsnotiz und den vom Anrufer angegebenen Kontaktdaten, sowie die entsprechende Benachrichtigung des Auftraggebers in der vereinbarten Weise.
d) Die Weiterleitung auf eine vom Auftraggeber zu benennende nationale Festnetz- oder Mobilfunknummer, sofern der Auftraggeber die Weiterleitung wünscht und unter der angegebenen Nummer erreichbar ist.

3. Im Falle der Aufnahme einer Gesprächsnotiz kann Der Telefonservice nur den unverzüglichen Zugang der Nachricht in der vereinbarten Weise gewährleisten. Im Übrigen ist nur die ordnungsgemäße Absendung der Nachricht geschuldet. Der rechtzeitige Abruf der Nachricht obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber.

4. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Der Telefonservice verpflichtet sich insoweit nur, alle Leistungen stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.

5. Der Telefonservice behält sich eine zeitweilige Beschränkung der Leistungen, einschließlich der kurzzeitigen Belegung aller Telefonserviceplätze, im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des Der Telefonservice-Systems sowie der Sicherheit und Integrität des Systems vor. Zeitweilige Unterbrechungen können sich auch auf Grund von durch Der Telefonservice nicht zu vertretenden Systemstörungen sowie wegen technischer Änderungen am Der Telefonservice-System (z. B. Austausch von Hardware, Aufschaltung neuer Leitungen etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben, die für einen ordnungsgemäßen und verbesserten Betrieb notwendig sind und nicht auf einem Verschulden von Der Telefonservice beruhen. Der Telefonservice wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen so gering wie möglich zu halten.

6. Der Telefonservice ist berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Telefonservice gewährleistet auch im Falle der Beauftragung Dritter als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung gegenüber dem Auftraggeber und der Auftraggeber nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von Der Telefonservice an.

§ 8 Leistungszeitraum

Die Telefondienstleistungen erfolgen Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
An Heilig Abend, Silvester und an bundesweit geltenden Feiertagen erbringt Der Telefonservice keine Telefondienstleistungen.

§ 9 Haftung

1. Der Telefonservice haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglich als auch außervertraglicher Art – nur dann, wenn Der Telefonservice die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von Der Telefonservice auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist darüber hinaus auf einen Betrag von 200,00 Euro je Schadensfall begrenzt. Der Telefonservice haftet bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche werden – vorbehaltlich des Absatzes 2 – ausgeschlossen.

2. Absatz 1 gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vermögensschäden, die auf der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen beruhen. Telekommunikationsdienstleistungen sind Leistungen, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, etwa im Rahmen der Gesprächsweiterleitung. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Die Haftung von Der Telefonservice für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen Auftraggeber bzw. den Kunden und Mitarbeitern von Der Telefonservice beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung (§ 5 Abs. 3) nachgekommen ist.

4. Die Haftung von Der Telefonservice, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter – insbesondere Telekommunikationsdienstanbietern und Serviceprovidern – sowie durch höhere Gewalt verursacht wurde, ist ausgeschlossen, es sei denn, Der Telefonservice hat derartige Schäden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 zu vertreten.

5. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Der Telefonservice sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründeten Umstände durch den Auftraggeber – jedoch spätestens 5 Jahre nach ihrer Entstehung ohne Rücksicht auf die Kenntnis – vom Auftraggeber geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit sowie bei Haftung wegen Vorsatzes.

6. Soweit die Haftung von Der Telefonservice nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von Der Telefonservice.

§ 10 Datenschutz

Der Telefonservice erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten hierzu kann der Auftraggeber jederzeit unter http://der-telefonservice.de/datenschutz abrufen.

§ 11 Pflichten der Vertragsparteien

1. Der Telefonservice verpflichtet sich, den Telefonservice vom Auftraggeber weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen. Der Telefonservice hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien dem Auftraggeber zuzurechnen.

2. Zur Vermeidung von fehlerhaften Auskünften gegenüber Anrufern verpflichtet sich Der Telefonservice den Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen, wenn sich seine Postadresse ändert oder er für einen längeren Zeitraum (mind. 1 Werktag) telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen.

3. Der Auftraggeber hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt, empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterschaltungen seiner Anschlüsse auf die ihm zur Verfügung gestellte Rufnummer korrekt geschaltet sind.

4. Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen von Der Telefonservice möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig, weitergeleitet wurden, obliegt es Der Telefonservice in ihm zumutbarem Umfang – durch Rückruf bei dem Anrufer und/oder andere dafür geeignete Maßnahmen – diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten.

§ 12 Leistungsentgelt

1. Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils mit dem Auftraggeber vereinbarten Tarif und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer aktuell gültigen Höhe. Es besteht regelmäßig aus festen Grundgebühren und nutzungsabhängigen Leistungsentgelten. Ein Tarifwechsel obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und kann schriftlich per Post oder E-Mail mit Wirkung zum Folgemonat erfolgen.

2. Abrechnungszeitraum ist jeweils ein Monat, beginnend mit dem Kalendertag des Vertragsbeginns. Auf Verlangen einer Vertragspartei kann ein abweichender Beginn des Abrechnungszeitraums festgelegt werden.

3. Die Grundgebühren werden jeweils mit Ablauf eines Abrechnungszeitraums fällig. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden ebenfalls mit Ablauf des Abrechnungszeitraums fällig, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden.

4. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach den tatsächlich erbrachten Leistungen, also insbesondere Annahme und Bearbeitung von Anrufen oder sonstigen Aufträgen berechnet. Die Zahlungspflicht für Anrufe besteht für alle an die Der Telefonservice Weiterleitungsrufnummer des Auftraggebers gerichteten Anrufe, auch für solche ohne verwertbares Kommunikationsergebnis (verwählt, Fax an Telefon, Störanrufe etc.), es sei denn, Der Telefonservice hat die Anrufe zu vertreten. Der Nachweis des Vertretenmüssens von Der Telefonservice obliegt dem Auftraggeber.

5. Der Telefonservice behält sich die Änderung von Leistungsentgelten vor. Er kann eine Erhöhung insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem er selbst Preiserhöhungen durch Dritte (z. B. Netzbetreiber) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstandene Kostenfaktoren ausgesetzt ist. Dem Auftraggeber steht im Falle der Änderung von Leistungsentgelten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Von diesem hat er innerhalb eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung mit Ablauf des Monats als genehmigt und tritt in Kraft. Der Telefonservice weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Frist hin.

6. Gerät der Auftraggeber mit Leistungsentgelt in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, ist Der Telefonservice unbeschadet weiterer Rechte – insbesondere der Geltendmachung von Verzugszinsen und der Kündigung – berechtigt, die Leistungen einzustellen. Die Verpflichtung zur Zahlung etwaiger Grundgebühren bleibt auch in diesem Falle bestehen. Für nach dem Eintritt des Verzugs erforderliche Mahnschreiben wird dem Auftraggeber eine Pauschale von 10,00 Euro berechnet. Es bleibt ihm offen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 13 Zahlungsbedingung

1. Der Auftraggeber ermächtigt Der Telefonservice widerruflich, das Leistungsentgelt unmittelbar nach Fälligkeit, frühestens aber 1 Werktag nach Zugang der Rechnung, von dem durch den Auftraggeber per SEPA-Lastschriftmandat zu benennenden Bankkonto einzuziehen. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ist die Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens von einem Bankkonto nicht möglich (z. B. bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen. Im Falle einer von Satz 1 abweichenden Zahlungsweise ist Der Telefonservice berechtigt, eine Bearbeitungspauschale von monatlich 6,00 Euro zu verlangen.

2. Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden oder veranlasst der Auftraggeber eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, trägt der Auftraggeber die von der Bank erhobene Rücklastschriftgebühr in vollem Umfang.

§ 14 Einwände gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes

1. Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes innerhalb von einem Monat ab Zugang der Rechnung direkt an Der Telefonservice zu erheben, damit eine Prüfung erfolgen kann. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat. Der Telefonservice macht den Auftraggeber auf die Frist und die Folgen der Nichteinhaltung in jeder Rechnung aufmerksam. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

2. Die Zahlungspflicht bleibt auch im Falle der Erhebung von Einwendungen bestehen, solange Der Telefonservice die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt, innerhalb von einem Monat ab Zugang der Einwendung nicht substantiiert zu den Einwendungen Stellung genommen hat oder die Einwendungen rechtskräftig festgestellt sind. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, bereits gezahlte Beträge zurück zu fordern (Rücklastschrift).

3. Erkennt Der Telefonservice die Einwendung ganz oder teilweise an, so werden dem Auftraggeber die hierauf entfallenden Beträge unverzüglich per Überweisung erstattet.

4. Gegen Forderungen von Der Telefonservice kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 15 Kündigung

1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Verträge und gesondert beauftragte Leistungen von beiden Vertragsparteien sofort zum Ende des Folgemonates gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2. Der Telefonservice ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:
a) der Auftraggeber seinen bei Vertragsabschluss angegebenen Sitz ändert und er Der Telefonservice nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt. Als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder vergleichbares.
b) der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus zwei aufeinander folgenden Monaten in Verzug gerät.
c) der Auftraggeber schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch Der Telefonservice abstellt. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.

3. Die Kündigungserklärung bedarf der in jedem Fall der Textform.

4. Die Nichtinanspruchnahme der Dienstleistungen von Der Telefonservice durch den Auftraggeber kann eine Kündigung im Sinne des Abs. 1 auch dann nicht ersetzen, wenn dies bereits länger anhält.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder von Der Telefonservice unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so soll die unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine dem Auftragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Auftragsbestandteile wird hierdurch nicht berührt.

§ 17 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

1. Für die vom Auftragnehmer auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand ist Aschaffenburg.

Stand: 25.03.2022